AGB & Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen Frau Johanna Hüttner, Inh. Elbtal-Wandererlebnisse (im Folgenden Aufragnehmerin) und dem Kunden/ Teilnehmer geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Aufragnehmerin stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.

(2) Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB oder einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.

(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(4) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die beworbenen Leistungen auf der Website www.elbtal-wandererlebnisse.de (im folgenden nur Website) oder auf anderen analogen oder digitalen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot eines Vertrages dar. Der Kunde wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an die Auftragnehmerin abzugeben.
(2) Der Kunde kann das Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Website oder per E-Mail abgeben. Die Angebotsabgabe des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
Die Annahme des Angebots durch die Auftragnehmerin erfolgt:
a. im Fall der Zahlungsart Vorkasse nach Erhalt der Rechnung,
b. im Fall der Anmeldung per E-Mail oder über die Website und, sofern nicht die Zahlungsart Vorkasse gewählt wurde, mit Erhalt der ausdrücklichen Teilnahmebestätigung.
(3) Die Teilnahmebestätigung und Rechnung geht dem Kunden in Textform zu, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung, kommt es zum Vertragsschluss.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein Vertragsschluss nur möglich ist, wenn die Teilnahmekapazität noch nicht erreicht ist.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass etwaige Rabatte oder Sonderangebote nur für den Leistungszeitraum in Anspruch genommen werden können, der sich aus der Beschreibung auf der Website oder anderen Werbeträgern ergibt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich bei der angegebenen Streckenlänge und der Dauer der Wanderung um Richtwerte handelt. Auf § 8 wird hingewiesen.
(2) Im Falle einer Absage der Wanderung durch die Aufragnehmerin wird diese den Kunden unverzüglich hierüber informieren und die Teilnahmegebühr zurückerstatten. Auf § 9 wird hingewiesen.
(3) Die Auftragnehmerin verfügt über sämtliche, insbesondere nach Sozialgesetzbuch, notwendige Qualifikationen und Zulassungen, um insbesondere die angebotenen Gesundheits- und Seniorenwanderungen durchzuführen. Sie ist geprüfte Gesundheitswanderführerin (DWV) und Med.-Therap. Wald-und Naturgesundheitstrainerin (DAfW). Auf § 6 wird verwiesen.
(4) Die vereinbarten Leistungen werden ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal i.S.d. § 3 Abs. 4 erbracht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Wanderleitung wechseln kann. Auf § 8 wird verwiesen.
(5) Die Auftragnehmerin ist in der Lage, im Falle von unvorhersehbaren, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kunden während der Wanderung Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei gesundheitlichen Beschwerden während der Wanderung ein Rettungsdienst verständigt wird.
(6) Die Auftragnehmerin wird den Kunden darüber informieren, sofern die geplante Wanderroute geändert werden muss. Auf die §§ 7 ,9 werden verwiesen.
(7) Kann die Wanderung aufgrund schlechter Witterungsbedingungen nicht oder nicht ohne erhebliche Risiken stattfinden (z. B. starke Regenfälle, Sturm, Temperaturen unter 5 Grad Celsius), ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Wanderung abzusagen und einen Alternativtermin zu bestimmen. Auf die §§ 7, 9 werden verwiesen.

§ 4 Beauftragung von Dritten

(1) Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung von Leistungen, Dritte zu beauftragen.
(2) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass keine vertragliche Beziehung zwischen ihm und dem Dritten zustande kommt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten durch ihn notwendig sein können.
(2) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten, Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers auslösen können. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Mitwirkungspflichten die Leistungserbringung behindern oder unmöglich machen. Auf § 9 wird verwiesen.
(3) Der Kunde/ Teilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung vollständige und richtige Angaben zu machen.
(4) Der Kunde/ Teilnehmer hat pünktlich zum vereinbarten Beginn der Wanderung am Leistungsort zu sein.
(5) Der Kunde/ Teilnehmer versichert bei Teilnahme an der Wanderung, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Wanderung teilzunehmen und diese vollständig durchzuführen. Sofern der Kunde hierüber Zweifel hat, wird empfohlen, vor der Teilnahme an der Wanderung einen Arzt aufzusuchen und sich dahingehend untersuchen zu lassen.
(6) Der Kunde/ Teilnehmer hat die Auftragnehmerin vor Vertragsschluss über gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen zu informieren, soweit diese bekannt sind. Dies gilt für gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen, die dafür sorgen können, dass der Kunde die Wanderungen nicht oder nicht vollständig durchführen kann.
(7) Der Kunde/ Teilnehmer hat der Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss mitzuteilen, ob er im Rahmen der Wanderung auf Unterstützung (z. B. Festhalten durch die Auftragnehmerin) oder Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen oder Rollatoren) angewiesen ist.
(8) Sollte ein behördlich vorgeschriebenes Hygienekonzept notwendig sein oder sind andere Vorgaben durch den Gesetzgeber oder die Behörden einzuhalten, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert. Die Einhaltung des Hygienekonzepts und/ oder der gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben im Rahmen der Leistungserbringung sind verbindlich. Auf § 8 wird verwiesen.
(9) Erleidet der Kunde/ Teilnehmer während der Wanderung ein körperliches Unwohlsein wie z. B. Schmerzen, Atemnot, Schwindel oder Ähnliches, hat er dies der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
(10) Erleidet der Kunde/ Teilnehmer während der Wanderung einen starken Erschöpfungszustand oder Verletzungen, hat er dies der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
(11) Der Kunde/ Teilnehmer hat sich während der Wanderungen eigenverantwortlich in einem Zustand zu erhalten, in dem in der Lage ist, die Wanderungen durchzuführen, sofern ihm dies möglich ist. Ein übermäßiger Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen ist auch im Rahmen einer Weinwanderung zu unterlassen. Ist der Kunde aufgrund des übermäßigen Konsums von Alkohol und/ oder anderer berauschender Substanzen nicht mehr in der Lage die Wanderung überhaupt oder nicht sicher zu absolvieren, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Kunden von der Wanderung auszuschließen. Die Auftragnehmerin wird in diesen Fällen dem Kunden auf seine Kosten ein geeignetes Transportmittel rufen.
(12) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für seine eigene Verpflegung Sorge zu tragen hat. Die Auftragnehmerin stellt keine Lebensmittel, insbesondere kein Wasser oder andere Getränke zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(13) Im Falle der Teilnahme an einer Gesundheits- oder Seniorenwanderung und/ oder bei bekannten gesundheitlichen oder körperlichen Beeinträchtigungen hat der Kunde/ Teilnehmer während der Wanderung sämtliche Gesundheitsdokumente und -ausweise wie z. B. Krankenkassenkarte, Nothilfepass oder Diabetespass sowie eventuelle Medikamente oder im Falle von Diabetes die notwendigen Gerätschaften mit sich zu führen, sofern diese vorhanden sind. Die Auftragnehmerin ist vor Beginn der Wanderung auf etwaige Verhaltensweisen im Notfall hinzuweisen, die insbesondere im Fall im Rahmen der Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beachten sind.
(14) Der Kunde/ Teilnehmer hat der Auftragnehmerin auf Anforderung die Kontaktdaten einer Person oder einer Einrichtung mitzuteilen, die die Auftragnehmerin im Notfall kontaktieren kann. Die Auftragnehmerin versichert, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
(15) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Wanderungen durch Waldgebiete führen können. Es werden festes Schuhwerk mit Profil und robuste Kleidung empfohlen.
(16) Der Kunde/ Teilnehmer verpflichtet sich zu ordnungsgemäßen Verhalten in der Natur, Müllentsorgung erfolgt in vorgesehenen Mülleimern oder wird mitgenommen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise für die Wanderung sind grundsätzlich Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website oder anderen Werbeträgern. Auf § 2 Abs.6 wird hingewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt vorerst per Rechnung oder Vorkasse SEPA-Lastschriftmandat
(3) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass eine Zahlung am Leistungsort möglich ist, sofern sich nichts anderes aus der Leistungsbeschreibung ergibt und nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Wird die Zahlungsart Rechnung gewählt, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar und fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist und sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt.

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Vertrages, Stornierungsgebühren, Namensänderung

(1) Ist der Kunde/ Teilnehmer Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Auf die Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Anhang wird verwiesen.
(2) Eine kostenfreie Kündigung ist bis zu drei Werktagen vor der Wanderung möglich. Das Widerrufsrecht nach § 7 Abs. 1 wird hiervon nicht berührt. Kündigt der Kunde/ Teilnehmer den Vertrag außerhalb dieser Frist, ist die Auftragnehmerin berechtigt die Teilnahmegebühr abzüglich der ersparten Aufwendungen geltend zu machen.
(3) Eine Namensänderung oder Änderung des Teilnehmers ist bis zum Leistungsbeginn möglich. Die notwendigen Unterlagen und persönlichen Angaben sind der Auftragnehmerin vor der Wanderung vorzulegen.
(4) Sagt die Auftragnehmerin die Wanderung aufgrund schlechter Witterungsbedingungen i.S.d. § 3 ab und möchte der Kunde den Alternativtermin nicht wahrnehmen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Etwaig geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend zurückerstattet.

§ 8 Gewährleistungsausschluss

(1) Die Auftragnehmerin behält sich vor, notwendige Änderungen der Wanderung vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter bestehen bleibt und sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft insbesondere die Veränderung der Uhrzeiten und Änderungen innerhalb der Route, sofern hier keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Diese Änderungen stellen keinen Mangel dar.
(2) Weichen Länge und/ oder Dauer der Wanderung nach den Angaben der Leistungsbeschreibung von der tatsächlichen Dauer und/ oder Länge nur unwesentlich ab, entstehen keine Gewährleistungsansprüche, sofern es dem Kunden zumutbar ist.
(3) Muss die geplante Route aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich geändert werden und macht der Kunde nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und nimmt er an der Wanderung vorbehaltlos teil, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Der Wechsel in der Person des Wanderleiters i.S.d. § 3 Abs.5 und Abs.6 berechtigt den Kunden/ Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, sofern der Gesamtcharakter der Wanderung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 9 Haftung

 (1) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung, behördlicher Anordnungen, Pandemien, Epidemien oder Krieg entstanden sind.
(2) Soweit ein Schaden des Kunden/ Teilnehmers leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet die Auftragnehmerin beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
(4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschweigt; es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt; soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass ein Nichterscheinen an der Wanderung nicht zu einem Erstattungsanspruch führt.
(6) Verstößt der Kunde/ Teilnehmer gegen die Mitwirkungspflichten und entsteht ihm hierdurch ein Schaden, ist eine Haftung ausgeschlossen.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Wanderungen durch Wälder um nicht ebene Flächen handelt und empfohlen wird, festes, rutschfestes Schuhwerk anzuziehen. Verletzt sich der Kunde/ Teilnehmer nur aufgrund der Tatsache, dass er kein geeignetes Schuhwerk trägt und die Auftragnehmerin trifft kein Verschulden, ist eine Haftung ausgeschlossen.
(8) Dem Kunden/ Teilnehmer wird empfohlen, robuste widerstandsfähige Kleidung während der Wanderung zu tragen. Der Kunde/ Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung ausgeschlossen ist, sofern die Kleidung des Kunden, Taschen, Rucksäcke oder Ähnliches während der Wanderung beschädigt werden und die Auftragnehmerin dies nicht zu vertreten hat.
(9) Die Auftragnehmerin haftet auch im Rahmen der Gesundheitswanderung nicht für eine Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes des Kunden/ Teilnehmers.
(10) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der im Rahmen der Wanderung ausgegebenen Unterlagen.
(11) Die Auftragnehmerin haftet nicht dafür, dass die Wanderung dem Kunden gefällt.
(12) Sagt die Auftragnehmerin die Wanderung aufgrund schlechter Witterungsbedingungen i.S.d. § 2 ab, ist eine Haftung über die Ansprüche nach § 7 hinaus, ausgeschlossen.
(13) Ist der Kunde/ Teilnehmer nicht oder nicht pünktlich am vereinbarten Leistungsort, kann er aus diesen Gründen nicht an der Wanderung teilnehmen, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
(14) Teilt der Kunde/ Teilnehmer der Auftragnehmerin die Daten einer Kontaktperson für den Notfall mit, hat er hierbei die ihm obliegenden datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
(15) Erbringt der Kunde/ Teilnehmer seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig und konnte die Auftragnehmerin aus diesem Grund seine Leistungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbringen, haftet die Auftragnehmerin nicht.

§ 10 Urheberrechte, Bild-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Etwaige Unterlagen, die im Rahmen der Wanderung zu Informationszwecken herausgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Kunden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
(2) Dem Kunden/ Teilnehmer ist es nicht gestattet während der Wanderung Bild-, Ton- und/ oder Videoaufnahmen von der Auftragnehmerin oder anderen Wanderungsteilnehmern zu machen, sofern keine Zustimmung von den betreffenden Personen in Textform vorliegt.

§ 11 Aufsichtsbehörde

Die Auftragnehmerin unterliegt der Aufsichtsbehörden der IHK Sachsen mit Hauptsitz Dresden. Sofern der Kunde eine Beschwerde gegen die Auftragnehmer vorbringen will, kann er diese gegenüber der Aufsichtsbehörde geltend machen. Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde finden sich unter www.ksv-sachsen.de. Eine postalische Kontaktaufnahme ist unter IHK Sachsen, Langer Weg 4, 01239 Dresden möglich.

§ 12 Einlösen von Geschenkgutscheinen

(1) Gutscheine, die über die Website der Auftragnehmerin erworben werden können (nachfolgend „Geschenkgutscheine“), können nur für die Wanderungen der Auftragnehmerin eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
(2) Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
(3) Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Vertragsschlusses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
(4) Geschenkgutscheine können nur für die Wanderungen und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
(5) Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung des ausgewiesenen Preises nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen von der Auftragnehmerin angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
(6) Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
(7) Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Die Auftragnehmerin kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

§ 13 Versicherung

Der Auftragnehmerin verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung über das Versicherungsunternehmen Debeka. Eine Versicherungsbestätigung kann im Bedarfsfall vorgelegt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel

(1) Auf Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.

2. Widerruf

Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB oder eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu, wenn die Auftragserteilung außerhalb der Geschäftsräume der Auftragnehmerin oder ausschließlich über Fernabsatz erfolgt. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen hinsichtlich der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können; die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde; wenn die Waren nach Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Ansonsten gilt:

Widerrufsbelehrung

Sofern Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Postversandt oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür können Sie das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung der Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der o.g. Frist absenden.

Der Widerruf richtet sich an

Im Fall eines schriftlichen Widerrufs: Johanna Hüttner • Inh. Elbtal-Wandererlebnisse • Pfaffensteinerstraße 3, 01277 Dresden
Im Fall eines Widerrufs per E-Mail: info@elbtal-wandererlebnisse.de
Im Fall eines Widerrufs per Telefon: 0151 18466271

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Widerrufsformular

Wenn der bereits geschlossene Vertrag widerrufen werden soll, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

Johanna Hüttner
Inh. Elbtal-Wandererlebnisse
Pfaffensteinerstraße 3
01277 Dresden

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir dem von mir/ uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Wanderung: ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
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angemeldet am ______________________________________________________________________________________________________________________________________________

Vor- und Zuname: ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

Anschrift: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Telefonnummer: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Ort, Datum u. Unterschrift